Pflegeangebot

Unsere Pflegeleistungen
im Überblick

Der Pflegedienst Quack in Mönchengladbach bietet professionelle Leistungen rund um die häusliche Pflege. Unser Angebot umfasst einfühlsame Palliativpflege, ambulante Pflege mit Entlastungsleistungen für Alltag und Angehörige sowie umfassende Pflegeberatung nach §37.3. So sichern wir individuelle Versorgung und Lebensqualität in vertrauter Umgebung.

Unser Motto

Der Mensch an erster Stelle

Jede Entscheidung, jede Leistung und jede Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen unserer Patenten und Patientinnen. Mit Herz, Kompetenz und Sorgfalt sichern wir Lebensqualität und ein würdevolles Leben in vertrauter Umgebung.

Palliativpflege

Palliativpflege unterstützt schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, um Lebensqualität, Würde und Geborgenheit zu erhalten.

Schmerz- und
Symptomkontrolle

Linderung von Schmerzen und Beschwerden Unterstützung bei Medikamenten und Vitalwerten

Interdisziplinäre
Zusammenarbeit

Koordination mit Ärzten, Therapeuten, Seelsorge und dem ambulanten Hospizverein Wegbegleiter e.V.

Angehörigenentlastung

Beratung, Schulung und organisatorische
Unterstützung

Psychosoziale Betreuung

Einfühlsame Begleitung und Gespräche, Aktivierung und kleine Alltagsrituale

Körperliche Pflege

Hilfe bei Körperpflege, Mobilität
und Ernährung

Professionelle Unterstützung

Ambulante Pflege

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen im Alltag mit professioneller Pflege direkt bei Ihnen Zuhause. Unsere Leistungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und können jederzeit flexibel angepasst werden.
Bei Bedarf bieten wir auch Nachtwachen.

Körperpflege, An- und Auskleiden, Unterstützung bei Mahlzeiten, Förderung der Mobilität

Medikamente, Injektionen, Vitalzeichenkontrolle, Wund- und Verbandsversorgung Katheter-/Stomapflege Kompressionsverbände

Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche- und Bettwäschepflege

Der Mensch an erster Stelle

Gut beraten

Pflegeberatung nach
§37.3 SGB XI

Plötzlich Pflegefall – eine Situation, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Viele Angehörige stehen dann vor einem Berg an Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Welche Leistungen stehen uns zu? Wie schaffen wir es, den Alltag zu bewältigen – und dabei auch noch Kraft für uns selbst zu behalten?

Verständnis & Entlastung: Jemand hört Ihnen zu, versteht Ihre Sorgen und zeigt Wege, wie Sie Unterstützung bekommen.

Individuelle Lösungen: Jede Pflegesituation ist anders – gemeinsam finden wir, was zu Ihrer Familie passt.

Mehr Lebensqualität: Für die pflegebedürftige Person, aber auch für Sie als Angehörige.

Sicherheit im Alltag: Sie erfahren, welche Leistungen und Hilfsmittel Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.

Dauerhaft gut versorgt

Damit Sie und Ihre Angehörigen dauerhaft gut versorgt sind, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor.

Pflegegrad 1: freiwillig, aber sehr wertvoll

Pflegegrade 2 und 3: mindestens alle 6 Monate

Pflegegrade 4 und 5: mindestens alle 3 Monate

Von Pflege bis Betreuung

Fragen und Antworten

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Pflege und Betreuung. Von ambulanten Leistungen über die Pflegeberatung nach §37 bis hin zur palliativpflegerischen Versorgung finden Sie hier hilfreiche Informationen. So erhalten Sie schnell Antworten auf das, was Ihnen am meisten am Herzen liegt.

Ja — grundsätzlich kann jede Person, die Unterstützung im Alltag oder pflegerische Hilfe benötigt, einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Wichtig zu unterscheiden:

  • Basis- und hauswirtschaftliche Hilfe sowie Betreuung können jederzeit (auch ohne Pflegegrad) privat beauftragt werden.

  • Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Pflegegeld) hängen davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt. Für medizinisch notwendige Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) ist meist eine ärztliche Verordnung notwendig; diese Leistungen werden überwiegend von der Krankenkasse übernommen und sind nicht an einen Pflegegrad gebunden.

Die Kosten werden je nach Leistung von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen — Pflegekasse, Krankenkasse oder privat.

Details:

  • Pflegeversicherung (Pflegekasse / SGB XI):
    übernimmt Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst eingeschaltet ist), Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) und den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) — abhängig vom Pflegegrad.

  • Krankenkasse (gesetzlich/privat) — häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege:
    zahlt ärztlich verordnete medizinische Leistungen zu Hause; diese sind nicht an einen Pflegegrad gebunden.

  • Eigenanteile / private Zahlungen:
    Leistungen, die die Versicherungsansprüche nicht (voll) abdecken, müssen Patient:innen bzw. Angehörige selbst tragen; viele Menschen nutzen zusätzlich private Leistungen oder Zusatzversicherungen.

Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen. Gemeinsam besprechen wir Ihren individuellen Pflegebedarf und erstellen ein passendes Angebot.

Ablauf (praxisnah):

  1. Kontakt & Erstgespräch:
    Telefonisches Vorgespräch, anschließend Hausbesuch zur Einschätzung (Anamnese, Wünsche, Umfeld). Pflegedienste erstellen auf dieser Basis einen Pflegeplan und einen Kostenvoranschlag.

  2. Formales:
    Abschluss eines Pflegevertrags (Leistungsumfang, Abrechnung, Einsatzzeiten). Lassen Sie sich alle Leistungen und Kosten schriftlich erklären.

  3. Pflegegrad / Abrechnung:
    Falls Pflegeleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden sollen: Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse veranlasst dann die Begutachtung durch den MD/MDK). Pflegedienste unterstützen häufig bei Formalitäten und Abrechnung.

Pflegegeld wird bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) bezahlt — nach Antrag und Begutachtung.

Wesentliche Bedingungen & Hinweise:

  • Antrag & Begutachtung:
    Leistungen der Pflegeversicherung (inkl. Pflegegeld) müssen bei der Pflegekasse beantragt werden; die Pflegekasse beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst (MD/MDK) zur Feststellung des Pflegegrades. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch.

  • Pflegegrad als Voraussetzung:
    Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt (Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, erhält andere Leistungen wie Entlastungsbetrag). Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach Pflegegrad (z. B. Angaben des BMG zu den Beträgen).

  • Weitere formale Voraussetzung:
    In bestimmten Fällen (z. B. bei Erwachsenen) empfiehlt/nennt die Verbraucherzentrale auch Versicherungszeiten als Verwaltungsregel; in der Praxis ist entscheidend: Antrag stellen und Begutachtung durch den MD abwarten. (Tipp: Antrag frühzeitig stellen — Leistungen greifen ab Monat der Antragstellung.)

Du suchst eine Stelle in der Pflege?

Du wünschst dir Veränderung und suchst nach neuen Perspektiven in der Pflege? Dann entdecke unsere aktuellen Stellenangebote und Ausbildungsplätze. Vielleicht findest du genau die Aufgabe, die zu dir passt – wir freuen uns, dich kennenzulernen.