
Pflegeangebot
Unsere Pflegeleistungen
im Überblick
Der Pflegedienst Quack in Mönchengladbach bietet professionelle Leistungen rund um die häusliche Pflege. Unser Angebot umfasst einfühlsame Palliativpflege, ambulante Pflege mit Entlastungsleistungen für Alltag und Angehörige sowie umfassende Pflegeberatung nach §37.3. So sichern wir individuelle Versorgung und Lebensqualität in vertrauter Umgebung.
Unser Motto
Der Mensch an erster Stelle
Palliativpflege
Schmerz- und
Symptomkontrolle
Linderung von Schmerzen und Beschwerden Unterstützung bei Medikamenten und Vitalwerten
Interdisziplinäre
Zusammenarbeit
Angehörigenentlastung
Beratung, Schulung und organisatorische
Unterstützung
Psychosoziale Betreuung
Einfühlsame Begleitung und Gespräche, Aktivierung und kleine Alltagsrituale
Körperliche Pflege
Hilfe bei Körperpflege, Mobilität
und Ernährung
Professionelle Unterstützung
Ambulante Pflege
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen im Alltag mit professioneller Pflege direkt bei Ihnen Zuhause. Unsere Leistungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und können jederzeit flexibel angepasst werden.
Bei Bedarf bieten wir auch Nachtwachen.
- Grundpflege
Körperpflege, An- und Auskleiden, Unterstützung bei Mahlzeiten, Förderung der Mobilität
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche- und Bettwäschepflege
Der Mensch an erster Stelle
Gut beraten
Pflegeberatung nach
§37.3 SGB XI
Verständnis & Entlastung: Jemand hört Ihnen zu, versteht Ihre Sorgen und zeigt Wege, wie Sie Unterstützung bekommen.
Individuelle Lösungen: Jede Pflegesituation ist anders – gemeinsam finden wir, was zu Ihrer Familie passt.
Mehr Lebensqualität: Für die pflegebedürftige Person, aber auch für Sie als Angehörige.
Sicherheit im Alltag: Sie erfahren, welche Leistungen und Hilfsmittel Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
Dauerhaft gut versorgt
Damit Sie und Ihre Angehörigen dauerhaft gut versorgt sind, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor.
Pflegegrad 1: freiwillig, aber sehr wertvoll
Pflegegrade 2 und 3: mindestens alle 6 Monate
Pflegegrade 4 und 5: mindestens alle 3 Monate
Von Pflege bis Betreuung
Fragen und Antworten
Kann jeder einen Pflegedienst beanspruchen?
Ja — grundsätzlich kann jede Person, die Unterstützung im Alltag oder pflegerische Hilfe benötigt, einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
Wichtig zu unterscheiden:
Basis- und hauswirtschaftliche Hilfe sowie Betreuung können jederzeit (auch ohne Pflegegrad) privat beauftragt werden.
Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Pflegegeld) hängen davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt. Für medizinisch notwendige Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) ist meist eine ärztliche Verordnung notwendig; diese Leistungen werden überwiegend von der Krankenkasse übernommen und sind nicht an einen Pflegegrad gebunden.
Wer kommt für die Kosten auf?
Die Kosten werden je nach Leistung von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen — Pflegekasse, Krankenkasse oder privat.
Details:
Pflegeversicherung (Pflegekasse / SGB XI):
übernimmt Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst eingeschaltet ist), Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) und den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) — abhängig vom Pflegegrad.Krankenkasse (gesetzlich/privat) — häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege:
zahlt ärztlich verordnete medizinische Leistungen zu Hause; diese sind nicht an einen Pflegegrad gebunden.Eigenanteile / private Zahlungen:
Leistungen, die die Versicherungsansprüche nicht (voll) abdecken, müssen Patient:innen bzw. Angehörige selbst tragen; viele Menschen nutzen zusätzlich private Leistungen oder Zusatzversicherungen.
Was muss ich tun um Kunde zu werden?
Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen. Gemeinsam besprechen wir Ihren individuellen Pflegebedarf und erstellen ein passendes Angebot.
Ablauf (praxisnah):
Kontakt & Erstgespräch:
Telefonisches Vorgespräch, anschließend Hausbesuch zur Einschätzung (Anamnese, Wünsche, Umfeld). Pflegedienste erstellen auf dieser Basis einen Pflegeplan und einen Kostenvoranschlag.Formales:
Abschluss eines Pflegevertrags (Leistungsumfang, Abrechnung, Einsatzzeiten). Lassen Sie sich alle Leistungen und Kosten schriftlich erklären.Pflegegrad / Abrechnung:
Falls Pflegeleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden sollen: Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse veranlasst dann die Begutachtung durch den MD/MDK). Pflegedienste unterstützen häufig bei Formalitäten und Abrechnung.
Welche Bedingungen gibt es um Pflegegeld zu erhalten?
Pflegegeld wird bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) bezahlt — nach Antrag und Begutachtung.
Wesentliche Bedingungen & Hinweise:
Antrag & Begutachtung:
Leistungen der Pflegeversicherung (inkl. Pflegegeld) müssen bei der Pflegekasse beantragt werden; die Pflegekasse beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst (MD/MDK) zur Feststellung des Pflegegrades. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch.Pflegegrad als Voraussetzung:
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt (Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, erhält andere Leistungen wie Entlastungsbetrag). Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach Pflegegrad (z. B. Angaben des BMG zu den Beträgen).Weitere formale Voraussetzung:
In bestimmten Fällen (z. B. bei Erwachsenen) empfiehlt/nennt die Verbraucherzentrale auch Versicherungszeiten als Verwaltungsregel; in der Praxis ist entscheidend: Antrag stellen und Begutachtung durch den MD abwarten. (Tipp: Antrag frühzeitig stellen — Leistungen greifen ab Monat der Antragstellung.)
Du suchst eine Stelle in der Pflege?
Du wünschst dir Veränderung und suchst nach neuen Perspektiven in der Pflege? Dann entdecke unsere aktuellen Stellenangebote und Ausbildungsplätze. Vielleicht findest du genau die Aufgabe, die zu dir passt – wir freuen uns, dich kennenzulernen.